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   LG Ansbach, 13.07.2021 - 3 O 1429/20 Ver   

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https://dejure.org/2021,59625
LG Ansbach, 13.07.2021 - 3 O 1429/20 Ver (https://dejure.org/2021,59625)
LG Ansbach, Entscheidung vom 13.07.2021 - 3 O 1429/20 Ver (https://dejure.org/2021,59625)
LG Ansbach, Entscheidung vom 13. Juli 2021 - 3 O 1429/20 Ver (https://dejure.org/2021,59625)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 254; VVG § 203 Abs. 2 S. 1, Abs. 5; BGB § 199, § 214
    Unzulässige Stufenklage zur Ermittlung eines Beitragsrückzahlungsanspruchs in der privaten Krankenversicherung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.02.2013 - XI ZR 498/11

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Verjährungsfristbeginn für

    Auszug aus LG Ansbach, 13.07.2021 - 3 O 1429/20
    Vielmehr reicht grundsätzlich eine Kenntnis aus, die den Berechtigten in die Lage versetzt, eine Feststellungsklage zu erheben, deren Ausgang ungewiss bzw. risikobehaftet sein darf, vgl. BGH, NJW 2013, 1801 ff.
  • OLG Köln, 28.01.2020 - 9 U 138/19

    Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherung AXA für unwirksam erklärt

    Auszug aus LG Ansbach, 13.07.2021 - 3 O 1429/20
    Es genügt die Kenntnis von den Prämienanpassungen als solche; der Versicherungsnehmer muss nicht den Schluss gezogen haben, dass diese unwirksam sein könnten (vgl. OLG Köln, Urteil vom 28.01.2020 - 9 U 138/19).
  • BGH, 16.12.2020 - IV ZR 294/19

    Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung

    Auszug aus LG Ansbach, 13.07.2021 - 3 O 1429/20
    Der Bundesgerichtshof hat die Anforderungen an die Begründung der Beitragserhöhung mit Urteil vom 16.12.2020 (IV ZR 294/19) präzisiert.
  • BGH, 18.04.2002 - VII ZR 260/01

    Anspruch des Auftraggebers auf Erstattung der Mehrkosten nach Kündigung durch den

    Auszug aus LG Ansbach, 13.07.2021 - 3 O 1429/20
    Die der Stufenklage eigentümliche Verknüpfung von unbestimmtem Leistungsanspruch und vorbereitendem Auskunftsanspruch steht deshalb nicht zur Verfügung, wenn die Auskunft nicht dem Zwecke einer Bestimmbarkeit des Leistungsanspruchs dient, sondern dem Kläger sonstige mit der Bestimmbarkeit als solcher nicht in Zusammenhang stehende Informationen über seine Rechtsverfolgung verschaffen soll (vgl. BeckOK ZPO/Bacher, 40. Ed. 1.3.2021, ZPO § 254 Rn. 4 und BGH, Urteil vom 18.4.2002 - VII ZR 260/01).
  • OLG Nürnberg, 14.03.2022 - 8 U 2907/21

    Erfolglose Klage gegen PKV-Beitragserhöhungen; rechtsmissbräuchliches

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Ansbach vom 13.07.2021, Az. 3 O 1429/20 Ver, abgeändert.

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Ansbach vom 13.07.2021, Az. 3 O 1429/20 Ver, wird zurückgewiesen.

    Das Urteil des Landgerichts Ansbach vom 13.07.2021, Az. 3 O 1429/20 Ver, wird abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

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